🏛️Gerichtlich bestellte Nachlasspfleger seit 2012

Nachlassverwaltung

Sicherung · Verwaltung · Abwicklung unbekannter Erbschaften

Was ist Nachlassverwaltung? Die Nachlassverwaltung dient der Sicherung und ordnungsgemäßen Abwicklung eines Nachlasses – insbesondere wenn Erben unbekannt oder unerreichbar sind.

Warum wir? Mit über 13 Jahren Erfahrung werden wir von zahlreichen Nachlassgerichten im Rhein-Main-Gebiet als Nachlasspfleger bestellt.

Gerichtlich bestellt
Erbenermittlung
Nachlasssicherung
Professionelle Abwicklung
Nachlassverwaltung
📋

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft kann erfolgen, wenn ein Bedürfnis besteht, für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen. Wir werden von zahlreichen Nachlassgerichten im Rhein-Main-Gebiet als Nachlasspfleger bestellt und übernehmen die professionelle Abwicklung auch komplexer Nachlässe.

Wann wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet?

Typische Situationen, in denen das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellt

Unbekannte Erben

Wenn der Erbe unbekannt ist und ermittelt werden muss. Wir führen professionelle Erbenermittlungen durch und sichern den Nachlass bis zur Klärung.

Ungewisse Erbschaftsannahme

Wenn ungewiss ist, ob der Erbe die Erbschaft angenommen hat. In dieser Übergangszeit sichern wir den Nachlass vor Verfall oder Wertminderung.

🔒

Sicherungsbedürfnis

Wenn vor der Annahme der Erbschaft ein Sicherungsbedürfnis besteht – etwa bei drohender Verwahrlosung von Immobilien oder laufenden Geschäften.

🌍

Erben im Ausland

Wenn Erben im Ausland leben und nicht kurzfristig handlungsfähig sind. Wir übernehmen die Verwaltung und Kommunikation vor Ort.

👶

Minderjährige Erben

Zum Schutz minderjähriger Erben kann eine Nachlasspflegschaft angeordnet werden, bis ein Vormund bestellt ist oder die Volljährigkeit erreicht wird.

📊

Teilnachlasspflegschaft

Liegen die Voraussetzungen nur für den Anteil eines Miterben vor, wird die Nachlasspflegschaft nur für diesen Teil angeordnet.

Aufgaben des Nachlasspflegers

Unsere Leistungen als gerichtlich bestellte Nachlasspfleger

🔐

Nachlasssicherung

Wir sichern den Nachlass vor Verfall, Diebstahl oder Wertminderung und sorgen für eine ordnungsgemäße Verwahrung aller Vermögenswerte.

  • Sicherung von Immobilien
  • Verwahrung von Wertgegenständen
  • Kündigung laufender Verträge
  • Verwaltung von Bankkonten
🔍

Erbenermittlung

Wir ermitteln unbekannte Erben durch systematische Recherche in Archiven, Standesämtern und mit professionellen Erbenermittlern.

  • Ahnenforschung & Stammbaum
  • Internationale Recherche
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Dokumentation der Erbenstellung
📋

Nachlassverwaltung

Wir verwalten den Nachlass ordnungsgemäß und wirtschaftlich sinnvoll bis zur Übergabe an die ermittelten Erben.

  • Laufende Verwaltung
  • Regulierung von Verbindlichkeiten
  • Geltendmachung von Forderungen
  • Regelmäßige Berichterstattung
🤝

Nachlassübergabe

Nach Ermittlung der Erben übergeben wir den Nachlass ordnungsgemäß und erstellen eine vollständige Abrechnung.

  • Erstellung Nachlassverzeichnis
  • Schlussabrechnung
  • Übergabe an Erben
  • Entlastung durch Gericht

Ablauf einer Nachlasspflegschaft

Von der Bestellung bis zur Nachlassübergabe

1

Bestellung durch Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ordnet die Nachlasspflegschaft an und bestellt uns als Nachlasspfleger. Wir erhalten einen Bestallungsausweis als Legitimation.

2

Nachlasssicherung

Wir sichern sofort den Nachlass: Wohnung, Wertgegenstände, Bankkonten. Laufende Verträge werden geprüft und ggf. gekündigt.

3

Erbenermittlung

Systematische Suche nach den rechtmäßigen Erben durch Recherche in Archiven, bei Standesämtern und ggf. mit professionellen Erbenermittlern.

4

Laufende Verwaltung

Während der Ermittlung verwalten wir den Nachlass ordnungsgemäß, regulieren Verbindlichkeiten und erstatten dem Gericht regelmäßig Bericht.

5

Nachlassübergabe

Nach Feststellung der Erben übergeben wir den Nachlass mit vollständiger Abrechnung. Das Gericht erteilt uns Entlastung und beendet die Pflegschaft.

Ihre Ansprechpartner

Erfahrene Nachlasspfleger für Ihre Angelegenheiten

Hildegard A. Hövel

HILDEGARD A. HÖVEL

Gründerin & Inhaberin

Fachanwältin für Insolvenz- und SanierungsrechtZertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) seit 2020
Profil ansehen
Alexander Hövel

ALEXANDER HÖVEL

Rechtsfachwirt

ErbenermittlungNachlasssicherung

Häufige Fragen zur Nachlassverwaltung

Die Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn Erben unbekannt sind oder der Nachlass gesichert werden muss. Die Nachlassverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und trennt den Nachlass vom Privatvermögen der Erben. Beide Institute dienen der Sicherung und ordnungsgemäßen Abwicklung des Nachlasses.

Benötigen Sie professionelle rechtliche Beratung?

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite

Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und Nachlassbetreuung bieten wir Ihnen kompetente Beratung und zuverlässige Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen.